Der
Weg zur Kur
DER
ARZT
Es obliegt dem behandelnden Arzt, die Dringlichkeit
einer Kur zu bescheinigen oder eine Kur
zu empfehlen. Auch der Betriebsarzt oder
Vertrauensarzt kann eine Kur in die Wege
leiten. Je nach Schwere des Krankheitszustandes
wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder
stationäre Kur empfehlen.
DIE KRANKENKASSE
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner
bei der Frage, ob die Kur von der Krankenkasse
oder von der Rentenversicherung getragen
werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen
Auskünfte und Antragsformulare.
AMTLICHE BEGUTACHTUNG
DER NOTWENDIGKEIT EINER KUR
Vor einer Bewilligung einer Kur durch einen
Sozialleistungsträger steht grundsätzlich
eine Überprüfung der Notwendigkeit
der Maßnahme durch eine neutrale ärztliche
Institution (Med. Dienst, Amtsarzt o. a.).
DIE AMBULANTE
VORSORGELEISTUNG
(früher: Ambulante bzw. Offene Badekur)
Bei dieser Kurform können der Kurort
und die Unterkunft frei gewählt werden.
Die Krankenkasse übernimmt die vollen
Kosten der ärztlichen Behandlung und
90 % der Kurmittelkosten.
Die Gebühr pro Verordnungsblatt beträgt
10,- Euro. Neu: Zu den übrigen Kosten
(Unterkunft, Verpflegung, Kurbeitrag, Fahrtkosten)
kann die Krankenkasse einen Zuschuss von
bis zu 13,- Euro pro Kurtag gewähren.
Eine Wiederholungskur ist bereits nach Ablauf
von 3 Jahren möglich. Siehe auch die
"
Kompaktkur".
DER KURARZT:
Bei einer ambulanten Kur müssen Sie
sich vor Ort zuerst mit dem Kurarztschein
(von der Krankenkasse) an einen ortsansässigen
Kurarzt wenden. Er erstellt Ihren individuellen
Kurbehandlungsplan mit den in Frage kommenden
Anwendungen.
DIE STATIONÄRE
VORSORGELEISTUNG / STATIONÄRE REHABILITATION
Reicht eine ambulante Vorsorgeleistung nicht
aus, kann die Krankenkasse bzw. der zuständige
Sozialleistungsträger eine stationäre
Behandlung in einer Kurklinik, einem Sanatorium
oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Hierbei werden in der Regel die gesamten
Kosten vom Leistungsträger übernommen.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10,-
€ pro Tag. Eine Wiederholungskur kann
erst nach Ablauf von vier Jahren genehmigt
werden, es sei denn, dass eine vorzeitige
Wiederholung oder eine Kur wegen einer anderen
Krankheit aus dringenden medizinischen Gründen
erforderlich ist.
STATIONÄRE
ANSCHLUSSREHABILITATION
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann bei
bestimmten Krankheitsbildern eine stationäre
Weiterbehandlung (AHB) erfolgen. Diese Maßnahme
wird vom Krankenhaus aus organisiert.
HÄRTEFÄLLE:
Für Personen, denen die Zuzahlung nicht
möglich ist oder für die sie eine
unzumutbare Belastung bedeuten würde,
hat der Gesetzgeber Härtefallregelungen
getroffen, die unter bestimmten Voraussetzungen
eine vollständige Befreiung oder teilweise
Erstattung der Kosten vorsehen. Auskünfte
über diese Regelung erteilt die Krankenkasse
oder der Rentenversicherungsträger.
ZUSAMMENFASSUNG:
Kuren gibt es auch weiterhin! Der erste
Weg führt immer zu ihrem Arzt. Gemeinsam
stellen Sie dann den Antrag bei Ihrem zuständigen
Kostenträger. Klären Sie rechtzeitig
vor Kurantritt in Bad Griesbach Art und
Höhe der Kostenübernahme. Bei
Ablehnung einer Kur können Sie schriftlich
Widerspruch einlegen.
Überlegen Sie aber auch einmal, ob
Sie anstelle eines Urlaubs eine Kur privat
buchen möchten. Wir bieten Ihnen entsprechende
Gesundheitspauschalen.