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GESUNDHEIT & KUR

   
 

Der Weg zur Kur

DER ARZT
Es obliegt dem behandelnden Arzt, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen oder eine Kur zu empfehlen. Auch der Betriebsarzt oder Vertrauensarzt kann eine Kur in die Wege leiten. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen.

DIE KRANKENKASSE
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner bei der Frage, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.

AMTLICHE BEGUTACHTUNG DER NOTWENDIGKEIT EINER KUR
Vor einer Bewilligung einer Kur durch einen Sozialleistungsträger steht grundsätzlich eine Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme durch eine neutrale ärztliche Institution (Med. Dienst, Amtsarzt o. a.).

DIE AMBULANTE VORSORGELEISTUNG
(früher: Ambulante bzw. Offene Badekur)
Bei dieser Kurform können der Kurort und die Unterkunft frei gewählt werden. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten.
Die Gebühr pro Verordnungsblatt beträgt 10,- Euro. Neu: Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurbeitrag, Fahrtkosten) kann die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 13,- Euro pro Kurtag gewähren. Eine Wiederholungskur ist bereits nach Ablauf von 3 Jahren möglich. Siehe auch die "Kompaktkur".

DER KURARZT:
Bei einer ambulanten Kur müssen Sie sich vor Ort zuerst mit dem Kurarztschein (von der Krankenkasse) an einen ortsansässigen Kurarzt wenden. Er erstellt Ihren individuellen Kurbehandlungsplan mit den in Frage kommenden Anwendungen.

DIE STATIONÄRE VORSORGELEISTUNG / STATIONÄRE REHABILITATION
Reicht eine ambulante Vorsorgeleistung nicht aus, kann die Krankenkasse bzw. der zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Hierbei werden in der Regel die gesamten Kosten vom Leistungsträger übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10,- € pro Tag. Eine Wiederholungskur kann erst nach Ablauf von vier Jahren genehmigt werden, es sei denn, dass eine vorzeitige Wiederholung oder eine Kur wegen einer anderen Krankheit aus dringenden medizinischen Gründen erforderlich ist.

STATIONÄRE ANSCHLUSSREHABILITATION
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann bei bestimmten Krankheitsbildern eine stationäre Weiterbehandlung (AHB) erfolgen. Diese Maßnahme wird vom Krankenhaus aus organisiert.

HÄRTEFÄLLE:
Für Personen, denen die Zuzahlung nicht möglich ist oder für die sie eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, hat der Gesetzgeber Härtefallregelungen getroffen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung oder teilweise Erstattung der Kosten vorsehen. Auskünfte über diese Regelung erteilt die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger.

ZUSAMMENFASSUNG:
Kuren gibt es auch weiterhin! Der erste Weg führt immer zu ihrem Arzt. Gemeinsam stellen Sie dann den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Klären Sie rechtzeitig vor Kurantritt in Bad Griesbach Art und Höhe der Kostenübernahme. Bei Ablehnung einer Kur können Sie schriftlich Widerspruch einlegen.
Überlegen Sie aber auch einmal, ob Sie anstelle eines Urlaubs eine Kur privat buchen möchten. Wir bieten Ihnen entsprechende Gesundheitspauschalen.


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